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Können Ausländer ein Unternehmen in Indonesien besitzen?
Ja – Ausländer können in Indonesien rechtmäßig ein Unternehmen besitzen und betreiben, aber die Regeln für ausländisches Eigentum sind spezifisch und werden vom Indonesian Investment Coordinating Board (BKPM) und dem indonesischen Investitionsgesetz (Gesetz Nr. 25 von 2007) geregelt.
Das wichtigste Vehikel für ausländische Unternehmensbeteiligungen in Indonesien ist das PT PMA (Perseroan Terbatas Penanaman Modal Asing) – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für ausländische Investitionen. Ein PT PMA ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, Anteile an einem indonesischen Unternehmen zu halten, vorbehaltlich branchenspezifischer Eigentumsbeschränkungen, die in der Positivinvestitionsliste der Regierung festgelegt sind.
Die Gründung eines Unternehmens in Indonesien erfordert mehrere Regierungsbehörden, rechtliche Dokumente und Registrierungsprozesse. Die Beauftragung dieses Prozesses durch einen zugelassenen Anwalt stellt sicher, dass Ihre Unternehmensstruktur rechtlich solide ist, Ihre Investition geschützt ist und Ihr Unternehmen vom ersten Tag an ohne Compliance-Probleme arbeiten kann.
💡 Wichtig: Nicht alle Unternehmensbereiche sind für 100 % ausländisches Eigentum offen. Einige Sektoren sind eingeschränkt oder erfordern indonesisches Miteigentum. Im Rahmen der Erstberatung beurteilen wir Ihre beabsichtigte Geschäftstätigkeit, um die richtige Eigentümerstruktur für Ihren konkreten Fall zu ermitteln.